Wirtschaft erleichtert über entschärftes Gleichbehandlungsgesetz
München, 29.06.2006 (IHK) Mit Erleichterung hat die Wirtschaft die in letzter Minute beschlossenen Änderungen beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur Kenntnis genommen. „Damit sind zwar nicht alle Sorgen der Wirtschaft vom Tisch“, sagt Erich Greipl, Präsident der IHK für München und Oberbayern, „aber immerhin hat unser massiver Einsatz auf Landes- und Bundesebene bewirkt, dass die wirtschaftliche Vernunft in Berlin nicht ganz unter die Räder gekommen ist“.
Wichtig sei vor allem die notwendige Klarstellung gewesen, dass bei Kündigungen nicht das AGG, sondern ausschließlich das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und die Klagefrist von drei auf zwei Monate verkürzt wurde. „Damit haben die Unternehmen etwas mehr Rechtssicherheit, auch wenn dies am bürokratischen Aufwand nichts ändert“, so Greipl. Mit der Entscheidung, das Klagerecht von Gewerkschaften und Betriebsräten auf das zu reduzieren, was ihnen nach dem Betriebsverfassungsgesetz zusteht, sei dem Gesetz ein weiterer Giftzahn gezogen worden. Gewerbliche Vermieter könnten aufatmen, da Vermietungen unter 50 Wohneinheiten nicht mehr unter das AGG fallen. Auch die Änderung bei der Beweislast, die von den vermeintlich Benachteiligten jetzt konkrete Indizien verlangt, trägt nach Ansicht der IHK dazu bei, dass das deutsche Rechtssystem nicht völlig auf den Kopf gestellt werde. Trotzdem müssten sich alle Unternehmen auf das neue Gesetz, das bereits am 1. August 2006 in Kraft trete, vorbereiten, warnt Greipl.
Die IHK informiert deshalb am 17. Juli 2006 Unternehmen kostenlos über die konkreten Auswirkungen in der täglichen Praxis. Weitere Informationen unter www.muenchen.ihk.de, Kontakt: Christina Probst, Tel. 089 5116-628 oder probstC@muenchen.ihk.de.
