Insolvenzsprechtage
Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Pflichten und Möglichkeiten im Falle einer Insolvenz! Je früher ein Unternehmer handelt, desto höher sind die Sanierungschancen. Besonders jeder Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstand oder auch ein Aufsichtsratsmitglied sollte sich möglichst schon vor Eintritt einer Krise mit der Rechtslage auseinandersetzen, um eine Insolvenz zu vermeiden oder zumindest seine Haftungsrisiken zu minimieren. Die IHK gibt existenzbedrohten Unternehmen Auskunft zu den Pflichten im Insolvenzfall und zeigt Chancen des Insolvenzrechts oder Handlungsalternativen auf.
Auch für Gläubiger existenzbedrohter Unternehmen ist es hilfreich zu wissen, was im Falle einer Insolvenz des Vertragspartners bzw. in deren Vorfeld zu tun ist.
Nutzen Sie daher die Insolvenzsprechtage der IHK München.
In Einzelgesprächen können beispielsweise folgende Fragen geklärt werden:
- Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Insolvenz droht?
- Muss ein Insolvenzantrag zwingend gestellt werden?
- Wie wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet und abgewickelt?
- Welche Sanierungswege gibt es grundsätzlich?
- Welche Risiken der Strafbarkeit und persönlichen Haftung gibt es?
- Was ist ein Schuldenbereinigungsplan?
- Wie kann eine Restschuldbefreiung erreicht werden?
- Wie kann das Risiko einer Insolvenz des Geschäftspartners durch Vertragsgestaltung reduziert werden?
Angesprochen sind die Mitgliedsunternehmen der IHK München, für die das Projekt „Runder Tisch Bayern“ nicht mehr greifen kann, da die Insolvenz bereits eingetreten ist oder kurz bevorsteht.
Bei schwierigen Unternehmenssituationen vor der Insolvenz bietet die IHK außerdem die staatlich geförderten und von externen Unternehmensberatern durchgeführten Beratungsprogramme "Runder Tisch Bayern" oder die "Turn Around Beratung" in Kooperation mit der KfW und LfA an. Näheres hierzu erfahren Sie unter den weiterführenden Links.
