Finanzierungsberatung "Runder Tisch"
Braucht Ihr Unternehmen neue Lösungsansätze für die Finanzierung oder zur Verbesserung der Ertragslage? Die IHK bietet Hilfestellung in Form einer kostenlosen, mehrtägigen Beratung durch externe Unternehmensberater. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistung ist, dass Ihr Unternehmen trotz aktueller Schwierigkeiten gute Marktchancen hat.
Was ist zu tun?
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Wenn Sie als Unternehmen in wirtschaftliche Turbulenzen geraten sind, können Sie sich vertraulich an uns wenden.
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Zunächst benötigen wir Informationen über Ihre betriebswirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß Merkblatt, siehe pdf zum Download).
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Nach Erhalt der Unterlagen sondieren wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, Ihre individuelle Situation.
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Im Anschluss analysiert ein Unternehmensberater, der für das Projekt bei der KfW akkreditiert ist, Ihr Unternehmen kostenlos vor Ort und identifiziert Stärken sowie Schwachstellen. Im Einzelfall wird gemeinsam mit allen Beteiligten - Unternehmen, Berater, Banken, Kammer, KfW und LfA - ein Konzept zur Überwindung der Krise erarbeitet.
Die Kosten für die Betreuung übernehmen die KfW Mittelstandsbank und die LfA Förderbank Bayern. Die Runden Tische Bayern sind für Sie kostenlos.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt online: www.kfw.de/antragsplattform. Die ergänzenden Antragsunterlagen laut dem aktuellen Merkblatt senden Sie bitte parallel an die IHK. Weitere Informationen zum Projekt und die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie im Merkblatt 'Runder Tisch Bayern' (pdf als Download).
Im Anschluss an das Projekt kann ein Beratungskostenzuschuss von 50 % auf ein Beratungshonorar von max. 800 Euro pro Tagewerk, jedoch max. auf ein Gesamthonorar von 8.000 Euro im Rahmen der Turn Around Beratung beantragt werden. Das Merkblatt 'Turn Around Beratung' steht hier ebenfalls zum Abruf bereit (pdf als Download). Die Antragstellung erfolgt über die KfW-Antragsplattform. Im Rahmnen dieser Beratung werden die Ergebnisse des Runden Tisches konkret umgesetzt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet, neben den Förderungen von Beratungsleistungen durch die KfW, ebenfalls finanzielle Unterstützungen an. Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Internetlink der BAFA
