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Ausbildungsdauer

Die in der Ausbildungsordnung festgelegte Ausbildungsdauer soll es einem durchschnittlich begabten Auszubildenden ermöglichen, das Ausbildungsziel zu erreichen. Die Ausbildungsdauer kann zwei, drei oder dreieinhalb Jahre betragen. Beginn, Ende und Dauer der Berufsausbildung müssen in der Niederschrift des Berufsausbildungsvertrages festgelegt werden. Die Ausbildungszeit kann in bestimmten Fällen gemäß § 8 Berufsbildungsgesetz verkürzt oder verlängert werden.

Verkürzungsgründe

Mittlerer Schulabschluss - Verkürzung bis zu sechs Monate

Hochschul- oder Fachhochschulreife - Verkürzung bis zu zwölf Monate

Auszubildender über 21 Jahre - Verkürzung bis zu zwölf Monate

abgeschlossene Berufsausbildung - Verkürzung bis zu zwölf Monate

 

Alle Bedingungen für eine Änderung der Ausbildungszeit nach § 8 Berufsbildungsgesetz haben wir für Sie im Merkblatt Verkürzung/Verlängerung zum Download bereitgestellt.

Der Antrag auf eine Änderung der Ausbildungszeit nach § 8 Berufsbildungsgesetz steht für Sie ebenfalls zum Download bereit.

Gerne stehen Ihnen für Ihre Fragen auch unsere Bildungsberater zur Verfügung.

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