Ausbildungsvergütung: Mitbestimmung des Betriebsrates
Bei der Ausbildungsvergütung hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Tarifvertrag kein spezielles Eingruppierungsschema enthält. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Auch wenn kein Tarifvertrag gilt, kann der Betriebsrat bei den Ausbildungsgehälter nicht mitbestimmen. In diesen Fällen kann der Ausbildungsbetrieb die Vergütung mit dem Azubis frei aushandeln.
Grundsätzlich könne der Betriebsrat verlangen, das die Vergütung den gültigen Tarifstrukturen entspricht. Voraussetzung dafür ist aber nach Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Vergütungsgruppenordnung auch Auszubildende umfasst. Darunter ist ein Entgeltschema zu verstehen, das mindestens zwei verschiedene Vergütungsgruppen enthält, der die Arbeitnehmer zugeordnet werden.
Das BAG verlangt also ein spezielles Eingruppierungsschema für Auszubildende, um dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu gewähren. Ohne ein solches Schema können Ausbildende und Auszubildende die Vergütung unter Berücksichtigung der Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes frei vereinbaren.
