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Erstmalige Ausbildung im eigenen Betrieb

Sie wollen in Ihrem Betrieb erstmalig eine kaufmännische Ausbildung anbieten oder in einem neuen kaufmännischen Beruf ausbilden?

Wer ausbilden will, muss bestimmte persönliche und fachliche Mindestanforderungen erfüllen. Für alle der IHK zugehörigen Betriebe übernimmt die Prüfung dieser Voraussetzungen die IHK selbst. Dort werden Sie nach erfolgter Eignungsfeststellung auch offiziell als Ausbildungsbetrieb registiert.

In der IHK-Geschäftsstelle Weilheim bieten wir eine Erstberatung für ausbildungswillige Betriebe an und wir leiten das entsprechende Verfahren zur Eignungsfeststellung ein.

Alle der IHK zugehörigen Unternehmen aus den Landkreisen Weilheim-Schongau und Landsberg/Lech können sich an uns wenden, sofern sie erstmals in folgenden kaufmännischen Berufen ausbilden wollen:

  • Bürokaufmann/-frau
  • Industriekaufmann/-frau
  • Kaufmann/-frau für Bürokommunikation
  • Kaufmann/-frau im Einzelhandel
  • Kaufmann/-frau im Außenhandel
  • Verkäufer/-in

Für alle anderen kaufmännischen und allen gewerblich-technischen Ausbildungsberufen stehen Ihnen die Ausbildungsberater bei der IHK in München zur Verfügung. Gerne können Sie sich auch hier an die IHK-Geschäftsstelle Weilheim als Erstkontakt wenden.

Wir beraten Sie unter anderem zu den Themen

  • Abschluss des Ausbildungsvertrages
  • aktuelle Änderungen in der jeweiligen Ausbildungsordnung
  • Berufsschulpflicht und
  • gesetzliche Bestimmungen insbesondere beim Jugendschutz.

Wir erheben Ihre Daten und führen die für die Genehmigung zur Ausbildung erforderliche Eignungsfeststellung vor Ort durch.

Rufen Sie uns bei Interesse einfach an, wir freuen uns auch auf Ihre e-Mail!

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