Möglichkeiten für mittelständische Unternehmen in der Krise - auf einen Blick
Die Bundesregierung hat mit den Konjunkturprogrammen I und II eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft auf den Weg gebracht. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Krisenprävention durch 'Runde Tische'
Die Bundesregierung beabsichtigt in diesem Jahr die Budgets für die Durchführung der 'Runden Tische' auszuweiten. Das Beratungsprojekt Runder Tisch richtet sich an Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung hat die KfW ihre Förderung in vier Bereichen verstärkt: Unternehmensfinanzierung, energetische Gebäudesanierung, Innovationsfinanzierung und Infrastruktur. Das Programm ist mit dem 31.12.2010 ausgelaufen!
Der bayerische Mittelstandsschirm wurde zum 1.1.2009 ergänzt. Das Bürgschaftsinstrument der LfA wurde erheblich ausgeweitet. Damit kann die Verbürgungsquote bei Betriebsmittelbürgschaften bis zu 80 Prozent erreichen. Anträge können sofort gestellt werden. Das Program ist am 31.12. 2010 ausgelaufen! Jedoch bietet die LfA Neuerungen ab 2011 an. Einen Überblick erhalten Sie hier.
Zentrales Innovationsprogramm für den Mittelstand (ZIM)
Stärkung der Eigenkapitalbasis bei innovativen Vorhaben
Das KfW-ERP-Innovationsprogramm für Unternehmen ab mind. 2 Jahren besteht aus einer Fremdkapitaltranche (40%) und einer Nachrangrtranche (60%) für die keine Sicherheiten gestellt werden müssen Dabei wird zwischen einer Förderung der Forschungs- und Entwicklungsphase und der Markteinführungsphase unterschieden.
Kurzarbeit ist ein bewährtes Mittel zur Vermeidung von Kündigungen, das mittlerweile 18 Monate bezogen werden kann.
1. Entlastungen im Einkommenssteuerbereich
2. Änderungen bei familien-/ Kinderbezogenen Leistungen
Investitionen der öffentlichen Hand in Bayern
Die Regeln für öffentliche Aufträge in Bayern haben sich mit Wirkung zum 04.03.2009 geändert. Die Bayerische Staatsregierung weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Konjunkturpakete beschlossen. Dabei wurden die Wertegrenzen im Vergaberecht teilweise angehoben.
Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2009 eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wiedereingeführt. Diese Möglichkeit ist allerdings auf 2 Jahre befristet und ist auf maximal 25% begrenzt.
Investitionsabzug und Sonderabschreibung für KMUs
Um Investitionen steuerschonend zu ermöglichen wurden die Grenzen zur Inanspruchnahme einer sog. Sonderabschreibung angehoben. Bei bilanzierenden Unternehmen ist nun ein Betriebsvermögen in Höhe von € 335.000,-- maßgeblich, bei sog. 'Einnahmen-Überschuss-Rechnern' ist nun ein maximaler Gewinn von € 200.000,-- maßgeblich.
Verbesserung der Exportfinanzierung
Die Absicherungsmöglichkeiten für deutsche Exporteure wurden im Rahmen des Konjunkturpakets II ebenfalls überarbeitet und gelten befristet bis Ende 2010. Dabei wurden die Rahmen für Avalgarantieen und die Lieferantenkreditdeckung deutlich angehoben.
Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit wird mit Konjunkturprogrammen versucht, der Krise Einhalt zu gebieten. Was gilt wo? Eine Aufstellung übeer die Programme in einzelnen Ländern hilft weiter.
Neue Förderprogramme für Energieeffizienz und Klimaschutz
Die KfW führt zum 1.04.2009 eine neue Programmstruktur KfW-Wohnbauförderung ein. Energieesparen und effiziente Nutzng von Energie wird auch für Unternehmer immer wichtiger.
Nebenstehend finden Sie zum Download einen Artikel des Handelsblattes zum Thema.
