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Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater

pruefung

Zum 22. Mai 2007 sind einige gravierende Änderungen im Bereich der Versicherungsvermittlung in Kraft getreten. Bislang reichte es in Deutschland aus, die gewerbsmäßige Tätigkeit im Bereich der Versicherungsvermittlung beim Gewerbeamt anzumelden. Durch das Gesetz wird nun eine Erlaubnis für die gewerbsmäßige Ausübung der Versicherungsvermittlung und -beratung eingeführt, deren Erteilung insbesondere von der Darlegung angemessener Kenntnisse und Fertigkeiten abhängig ist.

Das vorliegende Merkblatt informiert Sie über Möglichkeiten, den Sachkundenachweis zu erbringen, insbesondere über die Sachkundeprüfung bei Ihrer IHK und Vorbereitungsmöglichkeiten darauf.

Versicherungsvermittlern aus anderen bayerischen Kammerbezirken werden im Merkblatt die Ansprechpartner ihrer Kammern genannt.