Fachkundeprüfung für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Wer gewerbsmäßig Kraftfahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen mit mehr als 3,5 zulässigem Gesamtgewicht einsetzen will, benötigt dazu die Erlaubnis der zuständigen unteren Verkehrsbehörde. Die allgemeine Erlaubnispflicht ist im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) geregelt; die notwendigen Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis in der 'Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr'. Die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr ist immer dann erforderlich, wenn der Fachkundenachweis zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nicht durch eine entsprechende kaufmännische Aus- bzw. Fortbildung im Güterverkehrsgewerbe oder duch eine langjährige leitende Tätigkeit im Güterverkehrsgewerbe erbracht werden kann.
Nicht betroffen von der Erlaubnispflicht ist der 'Werkverkehr'. Werkverkehr betreibt ein Unternehmen dann, wenn die Beförderung der eigenen Güter ein Nebenzweck zur Erfüllung des hauptsächlichen Unternehmensgegenstandes ist und diese Beförderungen mit eigenen Fahrzeugen erfolgen, die vom eigenen Fahrpersonal gefahren werden.
Das betrifft z.B. den Handwerker, der seine Baumaterialien zur Baustelle schafft oder den Getränkehändler, der das Mineralwasser direkt ab Werk gekauft hat und zu seinem Geschäft transportiert. Ebenso gilt es für ein produzierendes Unternehmen, das seine Güter zur Veredelung vom Hauptunternehmenssitz in A zu seiner Niederlassung in B bzw. die für den Eigenverbrauch gekauften Güter vom Verkäufer in sein Unternehmen bringt.
