Prüfung der Sachkenntnis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Prüfung der Sachkenntnis für den Einzelhandel mit
freiverkäuflichen Arzneimitteln
Wer benötigt die Prüfung?
Jeder der freiverkäufliche Arzneimittel an Letztverbraucher verkaufen will,
benötigt einen Sachkenntnisnachweis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen
Arzneimitteln außerhalb von Apotheken.
Befreit von der Prüfung der Industrie-und Handelskammer ist, wer über eines
der folgenden abgeschlossenen Studien/Ausbildungen verfügt: Hochschulstudium
der Chemie, Biologie, Humanmedizin, Veterinärmedizin in Verbindung mit den
Nachweisen nach § 15 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes, abgeschlossenes
Hochschulstudium der Pharmazie oder die pharmazeutische Vorprüfung
(Apothekerassistent), pharmazeutisch-technischer Assistent, staatlich
anerkannter Drogist oder Apothekenhelfer.
Die Prüfung wird schriftlich abgelegt. Prüfungsinhalt:
- Das Sortiment der freiverkäuflichen Arzneimittel
- Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel,
- Zweckbestimmung der enthaltenen Stoffe, d. h. Abgrenzung der
freiverkäuflichen von den apothekenpflichtigen Arzneimitteln,
- Kenntnis der Bestandteile, Zusatz-und Füllstoffe der freiverkäuflichen
Arzneimittel und einige Heilkräuter und Pflanzen – Grundkenntnisse,
- Erkennen der Heilpflanzen sowie deren Unreinheiten und Verfälschungen
- Angaben zur Haltbarkeit und Lagerfähigkeit von freiverkäuflichen
Arzneimitteln,
- Darreichungsformen, Haftung für Arzneimittelschäden, die wichtigsten
Drogen.
Auch das Anmeldeformular finden Sie hier.
