Verfahren ab dem 1. Mai 2011 zu den summarischen Ein- und Ausgangsanmeldungen
Seit 1. Januar 2011 sind vor dem Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft summarische Eingangsanmeldungen abzugeben. Hier finden Sie die Basisinformationen dazu.
Dort steht auch, wer die Anmeldung abgeben muss, der Beförderer.
Die aktuelle Meldung des Zolls vom 22. März zum Verfahren ab dem 1. Mai 2011 und zum Nachweis rechtzeitiger Anstrengungen zur Anbindung an ATLAS-EAS finden Sie hier.
Die Meldung zum Zoll zur restriktiven Handhabung ab 1. Mai 2011 "N 19 2011 E-VSF Summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen" ist als Download abrufbar.
