Verkehrsrecht
Die IHK München gibt zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen im Bereich des Transport- und Verkehrsrechtes sowie zu Fragen des Berufszugangs für Verkehrsunternehmer Stellungnahmen gegenüber den Erlaubnisbehörden ab und vertritt so die Belange und Interessen der Wirtschaft dem Gesetzgeber gegenüber.
Darüber hinaus beraten wir Sie bei Grundsatzfragen im Eisenbahn- und Personenbeförderungsrecht sowie zu den Berufszugangsverordnungen im Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und Güterkraftverkehr (GBZugV) oder zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz bzw. der dazugehörigen Eignungsverordnung (BayRDGEignungsV).
Die Spedition und der Güterkraftverkehr unterliegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Sofern Sie Fragen zum Güterkraftverkehrsrecht, Berufszugang, Lenk- und Ruhezeiten, etc. im nationalen und grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr haben, beantworten wir Ihnen diese ebenso gerne wie Fragen zu transportrechtlichen Problemen, Haftungs- oder Versicherungsfragen.
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