Markt- und Berufszugang
Ab 4. Dezember 2011 treten die neuen Markt- und Berufszugangsregelungen im Güterkraftverkehr in Kraft und werden Änderungen im Güterkraftverkehrsgesetz nach sich ziehen.
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Leitende Tätigkeit im Verkehrsunternehmen
Der Nachweis der fachlichen Eignung aufgrund leitender Tätigkeiten in einem Unternehmen des Güterkraftverkehrs oder des Straßenpersonenverkehrs (Kraftomnibusse) wird durch die neuen Berufszugangsregeln der VO (EG) 1071/2009 geändert. Künftig müssen mindestens zehn Jahre leitende Tätigkeit nachgewiesen werden. mehr... -
Neue Regeln für Fachkundenachweise
Speditionskaufleute können sich bei der IHK aufgrund ihres Prüfungszeugnisses eine Fachkundebescheinigung ausstellen lassen. mehr... -
Der Verkehrsleiter
Ab dem 4. Dezember 2011 gelten neue Regelungen für Güterkraftverkehrs- und Omnibusunternehmer. mehr... -
Road Package
Mit dem Road Package sind am 4. Dezember 2009 drei EU-Verordnungen zum Güterkraftverkehr, Personenverkehr und den EU-Sozialvorschriften in Kraft getreten. Wirksam wurden sie zwei Jahre nach Inkrafttreten, am 14. Dezember 2011. mehr...





