Güterverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist erforderlich, wenn das eingesetzte Kraftfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (einschließlich eines eventuell mitgeführten Anhängers) besitzt.
Die als Zulassungsvoraussetzung notwendige Fachkundeprüfung ist bei der IHK abzulegen.
Darüber hinaus ist die IHK Ansprechpartner, wenn es um rechtliche Fragen geht.
Dies gilt für den Straßengüterverkehr ebenso wie für den Güterverkehr auf der Schiene, dem Wasser oder in der Luft. Die IHK erteilt auch fachliche Auskünfte.
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Ausbau der A 94
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Bundesweiter Feldversuch mit Lang-LKW
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Ab Mai 2008 besteht ein sektorales Fahrverbot auf der Unterinntal-Autobahn in Österreich. Die IHK setzt sich weiter dafür ein, dass dieses Fahrverbot möglichst umgehend aufgehoben wird. mehr... -
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Immer wieder erhalten Güterkraftverkehrsunternehmen Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen die im Telemediengestz vorgeschriebenen Informationspflichten auf der Unternehmens-Website. Welche Angaben sind verpflichetend? mehr... -
Kontrollgeräte
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In vielen europäischen Ländern wird für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen eine Maut verlangt. Wer dieses nicht beachtet, muss mit erheblichen Bußgeld rechnen. mehr... -
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Terrorakte im Verkehr lassen sich mit Zertifizierungen und Bürokratie nicht verhindern. Deshalb lehnt die IHK die geplante EU-Verordnung über die Sicherheit in der Lieferkette ab. Diese bringe nur immensen Aufwand für den gesamten Wirtschaftsverkehr. mehr... -
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