Güterverkehr

 

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist erforderlich, wenn das eingesetzte Kraftfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (einschließlich eines eventuell mitgeführten Anhängers) besitzt.

Die als Zulassungsvoraussetzung notwendige Fachkundeprüfung ist bei der IHK abzulegen.

 

Darüber hinaus ist die IHK Ansprechpartner, wenn es um rechtliche Fragen geht.

Dies gilt für den Straßengüterverkehr ebenso wie für den Güterverkehr auf der Schiene, dem Wasser oder in der Luft. Die IHK erteilt auch fachliche Auskünfte.

 



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