Gefahrgut

Die Beförderung von Gefahrgut unterliegt einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen, je nachdem, ob der Transport der gefährlichen Güter zu Lande, zu Wasser oder in der Luft erfolgt. Ziel ist es, Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt so weit wie möglich zu minimieren.

Die IHK München beantwortet Ihre Fragen rund um den Transport von Gefahrgut und berät und informiert Sie über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit den Gefahrgutvorschriften. Im Rahmen von Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben setzt sich die IHK, unter Beachtung der Sicherheitsrelevanz, für wirtschaftsverträgliche Regelungen ein.

Darüber hinaus nimmt die IHK Prüfungen von Gefahrgutfahrern und der Gefahrgutbeauftragten zeitnah und wirtschaftsfreundlich ab.

 



Bitte wählen Sie:
  • Anerkennung als Lehrgangsveranstalter zur Gefahrgutfahrerschulung
    Lehrgangsveranstalter, die Gefahrgutfahrerschulungen tätig werden möchten, müssen von der Industrie- und Handelskammer anerkannt werden. mehr...
  • Anerkennung als Lehrgangsveranstalter zur Gefahrgutbeauftragtenschulung
    Lehrgangsveranstalter, die in der Grundschulung für Gefahrgutbeauftragte tätig werden wollen, müssen von der Industrie- und Handelskammer anerkannt werden. mehr...
  • Feuerwerkskörper
    Silvester steht vor der Tür und alle freuen sich auf ein Feuerwerk. Aber es gibt vorher einige Vorschriften zu beachten... mehr...
  • Fragenkatalog für die Gefahrgutbeauftragtenprüfung
    Aufgrund der in Kraft getretenen Rechtsänderungen in den verkehrsträgerspezifischen Gefahrgutvorschriften und der Gefahrgutbeauftragtenverordnung wurde der Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten auf den aktuellen Stand gebracht. mehr...
  • Gefahrgutbeauftragte
    Wenn ein Unternehmen im weitesten Sinn an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist (Beförderung, Lagerung, Handel, Verpackung, etc.), muss dieses Unternehmen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. mehr...
  • Gefahrgutbeauftragtenprüfung - Termine
    Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern bietet einmal monatlich einen festen Prüfungstermin für Gefahrgutbeauftragte an. Dort können sowohl Grundprüfungen als auch Verlängerungsprüfungen abgelegt werden. mehr...
  • Gefahrgutfahrer
    Sie befördern gefährliche Güter? Dann müssen Sie unter Umständen eine ADR-Bescheinigung haben. mehr...
  • Jahresbericht für Gefahrgutbeauftragte
    Der Gefahrgutbeauftragte hat innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Jahresbericht über die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrgutbeförderungen zu erstellen. mehr...
  • Kurspläne 2011
    Die Änderungen des ADR zum 1. Januar 2011 machen auch eine Anpassung der Kurspläne an das geänderte Recht erforderlich. Der Arbeitskreis "Beförderung gefährlicher Güter" hat die Änderung der Kurspläne verabschiedet. mehr...
  • Mängelkatalog
    Mit der Novelle 2005 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes wurde in Österreich ein sog. Mängelkatalog eingeführt. Eine Expertengruppe nahm nun eine Aktualisierung des Mängelkatalogs vor. mehr...
  • StVO - Zeichen 269
    Im Bundesgesetzblatt I vom 13. August 2009, S. 2631 ff. wurde die sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften veröffentlicht. mehr...
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