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Was Sie noch wissen sollten


Auslegungshilfe zum BKrFQG
Einrichtungen der öffentlichen Hand

 

Ziel des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Qualifikation von Fahrern / Fahrerinnen, deren Hauptbeschäftigung das Fahren mit Kraftfahrzeugen ist. Deshalb müssen in der Regel auch Fahrer, die bei Einrichtungen der öffentlichen Hand (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) beschäftigt sind, die Anforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes erfüllen.

 

Als Download finden Sie die Auslegungshilfe des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Anwendung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes auf Fahrer, die in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentliches Rechts beschäftigt sind.

 

 

Österreich - Anerkennung der Übergangsfristen

 

Des Öfteren ist zu lesen, dass Österreich die deutschen Übergangsfristen 2015/2016 nicht anerkennt und somit ab dem 10.09.2013/2014 das Fahren ohne eingetragene Schlüsselzahl 95 strafbar ist.

Dass eine Anerkennung der Übergangsfristen anderer Mitgliedstaaten ausdrücklich vorgesehen ist, können Sie dem im Downloadbereich zur Verfügung gestellten Erlass des österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie entnehmen.