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Funktionsverlagerungen

Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurden Regelungen zur Präzisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes und für die Besteuerung von Funktionsverlagerungen durch Änderung des § 1 Außensteuergesetz geschaffen. Mit einer Rechtsverordnung sollten in einem weiteren Schritt die gesetzlichen Regelungen für Funktionsverlagerungen präzisiert werden. Diese Rechtsverordnung (FVerlV) ist im Jahr 2008 verabschiedet worden.

 

Bereits 2007 hat die IHK-Organisation gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden zum ersten Entwurf einer Funktionsverlagerungsverordnung Stellung genommen. Im Wesentlichen wurde moniert, dass die vorgesehene Besteuerung der Funktionsverdoppelung sowie zahlreiche weitere Regelungen international üblichen Grundsätzen widersprechen und eine erhebliche Gefahr von Doppelbesteuerungen heraufbeschwören.

 

Gegenüber den Vorentwürfen sind bei der schließlich verabschiedeten Verordnung wesentliche Verbesserungen insbesondere bei der Behandlung der Funktionsverdoppelung zu verzeichnen. Die Forderungen der Wirtschaftsverbände sind damit aufgegriffen worden. Weiterhin blieben jedoch bei der praktischen Umsetzung einige Problemfelder und Zweifelsfragen bestehen, z. B. Bewertung des Transferpaketes. Das Bundesfinanzministerium hat daher ein weiterführendes Anwendungsschreiben erlassen, durch das die Probleme jedoch auch nicht abschließend geklärt wurden.

 

Dokumente mit detaillierten Ausführungen sind nebenstehend abrufbar.

 

Die grundsätzlich positiven Entwicklungen ändern nichts an der nach wie vor insgesamt als unternehmensbelastend zu beurteilenden gesetzlichen Regelung in § 1 AStG, die international einen Alleingang darstellt und die Gefahr einer internationalen Doppelbesteuerung für die betroffenen Unternehmen begründet. Wir setzen uns weiterhin für eine international abgestimmte Regelung ein.