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Elektronische Rechnungen

Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (StVereinfG 2011) am 4. November 2011 veröffentlicht.

 

Rückwirkende Vereinfachung der elektronischen Rechnung zum 1. Juli 2011.

 

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (Bundesgesetzblatt I 2011, Nr. 55, Seite 2131 ff.) sind rückwirkend zum 1. Juli 2011 die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen für die elektronische Übermittlung reduziert worden.

 

Die wichtigsten Fragen wurden in einem Frage-Antwort-Katalog des Bundesfinanzministeriums gesammelt. Dieser steht interessierten Bürgern und Unternehmen nebenstehend unverbindlich zur Verfügung.

 


 

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