Elektronische Rechnungen
Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (StVereinfG 2011) am 4. November 2011 veröffentlicht.
Rückwirkende Vereinfachung der elektronischen Rechnung zum 1. Juli 2011. Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (Bundesgesetzblatt I 2011, Nr. 55, Seite 2131 ff.) sind rückwirkend zum 1. Juli 2011 die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen für die elektronische Übermittlung reduziert worden. Die wichtigsten Fragen wurden in einem Frage-Antwort-Katalog des Bundesfinanzministeriums gesammelt. Dieser steht interessierten Bürgern und Unternehmen nebenstehend unverbindlich zur Verfügung.
