Forderungen der IHK-Organisation werden umgesetzt – Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau
Das Kabinett hat am 14. Dezember 2011 ein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau beschlossen, mit dem das Abbauziel von minus 25 Prozent erreicht werden soll. Bislang fehlten der Bundesregierung noch 1,6 Milliarden Euro bis zur Zielmarke von 12,5 Milliarden Euro, die als jährliche Entlastung für die Wirtschaft vorgesehen waren.
Zu den wichtigsten Änderungen zählt die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von zehn auf fünf Jahre; eine zentrale und langjährige Forderung der IHK für München und Oberbayern. Allerdings müssen die Beschlüsse erst noch umgesetzt werden.
Betrugen 2006 die Bürokratiekosten noch 50 Milliarden Euro pro Jahr, so sind nach Aussage der Bundesregierung bislang Entlastungen in Höhe von 10,9 Milliarden Euro umgesetzt worden. Größter Brocken hier ist die bereits verabschiedete steuerrechtliche Gleichbehandlung von elektronischen Rechnungen und der Papierform. Eine wichtige langjährige Forderung der IHK für München und Oberbayern, die Mitte des Jahres implementiert wurde. Allein dies hat ein Entlastungspotenzial von bis zu vier Milliarden Euro pro Jahr. Durch die neuerlichen Maßnahmen zum Bürokratieabbau mit einem Volumen von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr will die Bundesregierung jetzt die Lücke zur Erreichung des 2006 beschlossenen Zieles von minus 25 Prozent schließen. Damit sollen insgesamt Entlastungen für die Wirtschaft in Höhe von 12,5 Milliarden Euro pro Jahr erreicht werden (Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Eckpunktpapier der Bundesregierung). Die IHK-Organisation hat den Prozess mit zahlreichen Vorschlägen zum Bürokratieabbau stets unterstützt. Ersehen Sie hierzu z. B. die 10 Steuervorschläge zum Bürokratieabbau der IHK für München und Oberbayern (siehe nebenstehenen Download).
