Erfolg der IHK bei der erneuten Verschiebung der E-Bilanz
Das Engagement der IHK für eine mittelstandsfreundlichere Ausgestaltung der so genannten E-Bilanz hat sich bezahlt gemacht. Hintergrund: Im Oktober 2010 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Anwendungsschreiben sowie eine Taxonomie im Entwurf vorgestellt. Auch aufgrund massiver Kritik der IHK-Organisation wurde die Anwendung der E-Bilanz um ein Jahr verschoben und eine Pilotphase im ersten Halbjahr 2011 durchgeführt.
Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern hat auf ihrer Frühjahrssitzung am 16. März 2011 vorgeschlagen, die Einführung der E-Bilanz noch um ein weiteres Jahr aufzuschieben – mit deutlichem Hinweis auf technische Mängel, Umsetzungsprobleme, offene juristische Fragen und auf eine drohende Zusatzbelastung der Unternehmen mit Steuerbürokratie und Kosten. Zumindest als Teilerfolg wertet IHK-Steuerspezialist Ralf Alefs den am vergangenen 1. Juli vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten neu überarbeiteten Entwurf zum Anwendungsschreiben zur E-Bilanz (§ 5b EStG). „Laut diesem Schreiben wird es akzeptiert, die Steuerbilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung auch für das Jahr 2012 wie bisher noch in Papierform abzugeben“, erklärt der Steuerfachmann. Alefs kündigt in diesem Zusammenhang an, die IHK werde sich weiter für eine praxistaugliche Umsetzung der E-Bilanz einsetzen. Nach derzeitigem Stand ist nach wie vor mit einem Bürokratieaufbau zu rechnen.
