Wachstumsbeschleunigungsgesetz tritt in Kraft
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstums-
beschleunigungsgesetz) ist am 22. Dezember 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Darin werden folgende Maßnahmen des Koalitionsvertrages konkretisiert:
1. Krisenentschärfende Maßnahmen
Mantelkauf:
- dauerhafte Sanierungsklausel (vorher befristet)
- Konzernklausel
- Verlustvortrag in Höhe der stillen Reserven
Zinsschranke:
- dauerhafte Freigrenze von 3 Mio. € Zinssaldo (vorher befristet)
- EBITDA-Vortrag (Glättungseffekt)
- Anhebung Toleranz beim Eigenkapitalvergleich von 1 auf 2 Prozentpunkte
Gewerbesteuer
- Hinzurechnungsanteil bei Gewerbesteuer für Immobilienmieten von 65 % auf 50 %
Grunderwerbsteuer
- Grunderwerbsteuerbefreiung bei konzerninternen Umstrukturierungen
2. Bürokratieabbau
GWG-Regelung
Anhebung Grenze Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 150 auf 410 €
3. Erbschaftsteuer
- 400 % Lohnsumme in fünf Jahren für 85 % Verschonung (vorher 650 % in sieben Jahren)
- 700 % Lohnsumme in sieben Jahren für 100 % Verschonung (vorher 1.000 % in 10 Jahren)
- Verkürzung Behaltefristen von 7 auf 5 Jahren (bei 85 % Verschonung)
und von 10 auf 7 Jahren (bei 100 % Verschonung)
- günstigere Steuersätze für Geschwister
4. Umsatzsteuer
Ermäßigter MwSt-Satz (7 %) für Übernachtungen (vorher 19 %)
5. Kinderfreibeträge
Anhebung Kinderfreibetrag von 6.024 auf 7.008 € / Anhebung Kindergeld um 20 €
Nähere Informationen finden Sie in der nebenstehenden Übersicht. Seitlich abrufbar ist auch eine erste Stellungnahme des BIHK im IHK - Newsletter Nr. 402 und die Ersteinschätzung des DIHK.
Foto: © Claudia Hautumm / PIXELIO
