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Wachstumsbeschleunigungsgesetz tritt in Kraft

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstums-

beschleunigungsgesetz) ist am 22. Dezember 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

 

 

  

Darin werden folgende Maßnahmen des Koalitionsvertrages konkretisiert:

 

 

1. Krisenentschärfende Maßnahmen 

 

Mantelkauf:

- dauerhafte Sanierungsklausel (vorher befristet)

- Konzernklausel

- Verlustvortrag in Höhe der stillen Reserven 

Zinsschranke:

- dauerhafte Freigrenze von 3 Mio. € Zinssaldo (vorher befristet)

- EBITDA-Vortrag (Glättungseffekt)

- Anhebung Toleranz beim Eigenkapitalvergleich von 1 auf 2 Prozentpunkte 

Gewerbesteuer

- Hinzurechnungsanteil bei Gewerbesteuer für Immobilienmieten von 65 % auf 50 % 

Grunderwerbsteuer

- Grunderwerbsteuerbefreiung bei konzerninternen Umstrukturierungen

 

2. Bürokratieabbau 

GWG-Regelung 

Anhebung Grenze Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 150 auf 410 €

  

3. Erbschaftsteuer 

- 400 % Lohnsumme in fünf Jahren für 85 % Verschonung (vorher 650 % in sieben Jahren)

- 700 % Lohnsumme in sieben Jahren für 100 % Verschonung (vorher 1.000 % in 10 Jahren)

- Verkürzung Behaltefristen von 7 auf 5 Jahren (bei 85 % Verschonung)

   und von 10 auf 7 Jahren (bei 100 % Verschonung)

- günstigere Steuersätze für Geschwister

 

4. Umsatzsteuer

 

Ermäßigter MwSt-Satz (7 %) für Übernachtungen (vorher 19 %)

 

5. Kinderfreibeträge

Anhebung Kinderfreibetrag von 6.024 auf 7.008 € / Anhebung Kindergeld um 20 €

 

 

Nähere Informationen finden Sie in der nebenstehenden Übersicht. Seitlich abrufbar ist auch eine erste Stellungnahme des BIHK im IHK - Newsletter Nr. 402 und die Ersteinschätzung des DIHK. 

 

 

 Foto: © Claudia Hautumm / PIXELIO