E-Bilanz: Neues BMF-Anwendungsschreiben veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28. September 2011 das Anwendungsschreiben zur E-Bilanz veröffentlicht und somit verbindlich weitere Details bekannt gegeben.
Wie erwartet wird die Abgabe einer Steuerbilanz in Papierform im Jahr 2012 nicht beanstandet - Nichtbeanstandungsregelung. Der § 5b EStG ist grundsätzlich erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen.
Das nebenstehende BMF-Schreiben ersetzt das Schreiben vom 16. Dezember 2010.
Weitere Informationen erhalten Sie unter den nebenstehenden Links.
