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Beschluss der IHK-Vollversammlung zu den Anforderungen an eine künftige Steuerpolitik

 Die IHK-Vollversammlung hat auf ihrer Sitzung vom 15. Juni 2009 in der IHK für München und Oberbayern einen Beschluss zur Steuerpolitik verabschiedet.

 

Der Beschluss umfasst drei Kernforderungen:

 

  1. Als Sofortmaßnahme sollen die Unternehmen von Steuerregelungen befreit werden, die momentan die Krise verschärfen, wie z. B. Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer, Zinsschranke und Mantelkauf. Zudem muss in der nächsten Legislaturperiode die kalte Progression und der sogenannte Mittelstandsbauch beim Einkommensteuertarif bekämpft werden. IHK-Präsident Prof. Erich Greipl sagte, diese Forderungen basieren auf den 25 Vorschlägen für ein wettbewerbsfähiges Steuerrecht aus der Feder des IHK-Finanz- und Steuerausschusses.
  2. Die Politik wird aufgefordert, die Umsatzsteuer „europaweit zu harmonisieren“ und die „zahllosen, vielfach nicht nachvollziehbaren Vorschriften zur Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes“ zu überdenken, wie es Greipl formulierte. Greipl erinnerte zudem daran, dass die IHK sich massiv gegen die Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent gewehrt habe. Nun kämpfe man „aufs Schärfste“ gegen Forderungen nach einer weiteren Erhöhung auf 25 Prozent, da das Ziel eine moderate Besteuerung aller Unternehmen sein müsse.
  3. Abschaffung der Erbschaftsteuer: Greipl sagte, die im vergangenen Jahr beschlossene Reform sei eine „Schönwetterregelung“, die jetzt in der Krise nicht mehr tragbar sei. Es sei absurd, eine höhere Erbschaftsteuer zu verlangen, wenn Unternehmer derzeit Mitarbeiter entlassen oder Kurzarbeit beantragen müssten, um die Firma zu retten.

 

Die Beschlussvorlage ist nebenstehend abrufbar.

 

 

 

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