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BIHK gegen Hebesatzerhöhung

Die IHK-Organisation erhält zunehmend Hinweise, dass insbesondere der Bayerische Gemeindetag den Gemeinden empfiehlt, den Hebesatz auf 380 % zu erhöhen. Dies sei für die meisten Unternehmen unproblematisch, da die Gewerbesteuer bei Personenunternehmen auf die Einkommensteuer angerechnet werden könne. Dieser Einschätzung möchte der BIHK entschieden widersprechen, siehe nebenstehende Korrespondenz.

Es steht fest, dass eine Hebesatzerhöhung bei vielen Unternehmen zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen wird:

  • Kapitalgesellschaften können grundsätzlich nicht anrechnen; für diese kommt es zu einer eindeutigen Steuererhöhung.
  • Gewinnschwache Personenunternehmen mit Hinzurechnungen können regelmäßig nicht oder nur zum Teil die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen. Gerade Unternehmen in der Krise oder auch arbeitsintensive, nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Familienunternehmen werden durch die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer de facto bestraft.
  • Personenunternehmen mit hohen Gewinnschwankungen und Hinzurechnungen können insgesamt auch nicht die gesamte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen. Dies sind insbesondere auch forschungs- und innovationsfreudige Unternehmen, die höhere Risiken in Kauf nehmen.
  • Der Trend hin zur Kapitalgesellschaft, wie er europaweit zu beobachten ist, wird auch in Deutschland, gegebenenfalls verstärkt durch die Unternehmensteuerreform sowie die Reform der Kapitalgesellschaft (Stichwort: Unternehmergesellschaft), weiter zunehmen; dies wird den Standortwettbewerb der Kommunen über die Hebesätze anfachen.
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