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Rechtsetzung - Wirtschaftspolitische Positionen 2011

 

Die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung wie Vertragsfreiheit, Gewerbefreiheit und Eigentum, müssen sichergestellt werden.

 

Der Ehrbarer Kaufmann gerät in Vergessenheit, die Vertragsfreiheit und die Gewerbefreiheit wird durchbrochen durch die zunehmende Regulierung. Neue Gesetze bringen oft keine Rechtssicherheit, sondern vielmehr neue bürokratische Belastungen für die Unternehmen mit sich.

 

Die IHK-Organisation fordert:

 

  • Den „ehrbaren Kaufmann“ wieder mit Leben füllen: Die Einhaltung von Regeln allgemein, Verhaltenskodizes und Corporate Governance verdienen wieder mehr Wertschätzung. Allerdings dürfen Kodizes und Corporate Governance nicht zu Überregulierung und Beschränkungen der Satzungsfreiheit von Unternehmen führen. Außergerichtliche Streitbeilegung, z. B. Wirtschaftsmediation oder Schiedsgerichtsbarkeit, sollten gestärkt werden. Eine Wiederbesinnung auf den ehrbaren Kaufmann führt zu mehr Verantwortungsbewusstsein und kann eine überbordende Regulierung verhindern.
  • Vertragsfreiheit wieder in den Vordergrund rücken: Vor einer Beschränkung der Vertragsfreiheit muss geprüft werden, ob diese Beschränkung einen legitimen Zweck hat und ob sie verhältnismäßig ist. Die Vertragsfreiheit muss insbesondere bei der Verbraucherpolitik wieder an Bedeutung zurückgewinnen. Einschränkungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr sollten auf enge Ausnahmen begrenzt bleiben. Auch bestehende Beschränkungen (z. B. in der AGB-Kontrolle) und Informationspflichten gehören
    auf den Prüfstand.
  • Mehr Gewerbefreiheit wagen: Regulierung darf nicht als Marktzutrittbarriere wirken. Aktuelle Chancen zur Verfahrensvereinfachung – insbesondere durch „Einheitliche Ansprechpartner“ – sollten konsequent genutzt werden. Jedes Gesetzesvorhaben ist unter dem Aspekt der Gewerbefreiheit auf Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit zu prüfen.
  • Gläubigerrechte in der Insolvenz stärken: Um Sanierungschancen bzw. die Befriedigungsquoten der Gläubiger zu erhöhen, müssen die Rechte der Gläubiger in der Insolvenz und die Möglichkeit der Eigenverwaltung gestärkt werden. Die Auswahl der Insolvenzverwalter sollte sich auch nach betriebswirtschaftlicher Qualifikation richten und das Vergütungssystem sollte Anreize zur Sanierung setzen.
  • Mehr Recht – weniger, aber bessere Gesetze: Die Qualität der Rechtsfolgenabschätzung in Gesetzgebungsverfahren ist zu verbessern. Dabei sind die dadurch verursachten Kosten und sonstige Belastungen zu konkretisieren. Bei Vollzugsdefiziten sollte auf neue gesetzliche Regelungen verzichtet und der Vollzug gestärkt werden. Neue Gesetze sollten immer zu mehr Rechts- und Planungssicherheit führen. EURichtlinien sollten nur 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Details können Sie dem nebenstehenden download "Rechtsetzung - Wirtschaftspolitische Positionen 2011" entnehmen.

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