Bürokratieabbau - Wirtschaftspolitische Positionen 2011
Zwar geht der Bürokratieabbau bei Informationspflichten voran: 2006 belasteten 9.200 Dokumentations- und Nachweispflichten aus Bundesgesetzen die Wirtschaft mit 50 Mrd. Euro pro Jahr. Bis 2009 konnte die jährliche Bürokratiebelastung – auch durch zahlreiche Vorschläge der IHK-Organisation – um 6,4 Milliarden Euro reduziert werden. Mit weiteren bereits beschlossenen Maßnahmen sollen bis 2011 insgesamt rund 11 Mrd. Euro pro Jahr erreicht werden – das wäre ein Rückgang um 22 Prozent. Ziel der Bundesregierung ist eine Entlastung der Unternehmen um netto 25 Prozent bis 2011.
Unternehmen haben ca. 130 Verwaltungskontakte im Jahr. Eine verstärkte Nutzung von E-Government würde Kosten bei Unternehmen und Verwaltung sparen. Doch mangelnde realistische Umsetzungsplanung von E-Government-Verfahren (ELENA, E-Bilanz), fehlende Standardisierung (E-Vergabe) und unzureichende Kommunikation über bestehende Angebote lassen Potenziale dieser Anwendungen ungenutzt.
Beim E-Government kein gemeinsames Vorgehen: Der neue Art. 91 c Grundgesetz ist Auftrag für Bund und Länder, gemeinsame IT-Infrastrukturen und eine gemeinsame Strategie nun auch tatsächlich umzusetzen. Länderuneinheitliche Lösungen verursachen Kosten bei den Unternehmen, denn die Wirtschaft macht nicht an Bundeslandgrenzen Halt. Der IT-Planungsrat hat hier eine zukunftsentscheidende Aufgabe für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Dennoch sind weitere Maßnahmen notwendig, denn besonders kleinere Unternehmen werden noch überdurchschnittlich belastet:
- Ehrgeizige Ziele setzen und erreichen: Die Bundesregierung muss bis 2011 ihr 25-Prozent-Abbauziel erreichen und ein neues ehrgeiziges Bürokratieabbauziel für den gesamten Erfüllungsaufwand in sämtlichen Regelungsbereichen anpeilen. Die IHK-Organisation hat bereits zahlreiche konkrete Vorschläge zum Abbau von Informationspflichten und zur Verschlankung des materiellen Rechts vorgelegt.
- Unternehmen spürbar von unnötiger Bürokratie entlasten: Dies setzt voraus, dass bei sämtlichen Gesetzesvorhaben bereits in deren Konzeptionsphase der Bürokratieaufwand für die Unternehmen beachtet wird.
- Verfügbarkeit guter Online-Dienste erhöhen: Das Ziel der elektronischen Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen und von durchgängig medienbruchfreien Prozessen muss auf allen föderalen Ebenen umgesetzt werden. Zudem müssen die Unternehmen über bestehende Angebote informiert und diese leicht zugänglich gemacht werden (z. B. über Wirtschaftsportale). Mit ihrem eigenen E-Government-Programm trägt die IHK-Organisation zu einer kontinuierlichen Fortentwicklung bei.
- Mehrwert beim E-Government kann nur entstehen, wenn die Beteiligten frühzeitig kooperieren. Dazu müssen die Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen stärker zusammenarbeiten. Dem IT-Planungsrat kommt eine wichtige Koordinationsaufgabe zu. Für ihn gilt es, von Anfang an auch die Wirtschaft einzubeziehen. Die IHKs stehen dabei als Mittler zwischen Verwaltungen und Wirtschaft zur Verfügung.
Weitere Details erhalten Sie nebenstehend in "Bürokratieabbau - Wirtschaftspolitische Positionen des DIHK 2011" (download).
