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Basel III - Forderungen der IHK

 

Basel III - Neue Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute:


Die Europäische Kommission wird in den nächsten Wochen ihren Vorschlag zur Umsetzung
des überarbeiteten Baseler Rahmenwerkes („Basel III“) verabschieden. Danach sollen die Vorschriften in europäisches und nationales Recht umgesetzt werden. Basel III umfasst Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute, die die Widerstandskraft der Finanzinstitute erhöhen und einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Bankenkrisen leisten sollen.

 

Solvency II: Regulierungsvorschriften für Versicherungsunternehmen

 

Weitere Maßnahmen wie Solvency II für die Versicherungswirtschaft, wurden bereits auf dem Weg gebracht. Die Versicherungen halten lt. einer Studie der Finanzplatz München Initiative, bei der die IHK beteiligt ist, zwölf Prozent des Refinanzierungsvolumens, das dem Bankensektor von außen zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus liegt der Anteil der Versicherungen an der Unternehmens- und Immobilienfinanzierung in Deutschland bei 38 Prozent. Daher wird Solvency II direkten Einfluss auf die Refinanzierungsmöglichkeiten der Banken und Unternehmen haben.

 

Wie wirken sich die Regelungen auf die Unternehmensfinanzierung aus?

 

Zwar haben sich die Unternehmen durch die höheren Anforderungen von Basel II – z. B.
bei der Kommunikation von Bilanzzahlen – besser aufgestellt. Basel III beinhaltet jedoch so
viele Restriktionen für die Kreditvergabe, dass Unternehmen und Haushalte als Bankkunden
mit schlechteren Konditionen rechnen müssen oder sogar der Kreditzugang eingeschränkt
wird.

 

Die IHKs fordern deshalb:

 

  • Als Kompensation für negative Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung sollten Mittelstandskredite bei Basel III – der geringeren Ausfallquote entsprechend – mit weniger Eigenkapital unterlegt werden müssen.
  • Eine Verschuldungs-Obergrenze sollte allenfalls eine Richtschnur für eine intensivere
    Aufsicht sein. Sollte sie jedoch wie geplant eingeführt werden, darf sie zumindest
    keine negativen Auswirkungen auf die Exportfinanzierungsmöglichkeiten haben: Z. B.
    dürfen gedeckte Exportkredite wegen ihres niedrigeren Risikos nur anteilig in die Leverage
    Ratio eingerechnet werden.
  • Förderkredite sollten von der Leverage Ratio ausgenommen werden, da ansonsten die
    Förderung von Existenzgründungen, Innovationen und Investitionen gefährdet würde.
  • Die eingeschränkte Möglichkeit der Kreditinstitute, kurzfristig geliehene Mittel langfristig
    zu verleihen, ist aus Sicht der IHK-Organisation grundsätzlich richtig. Jedoch darf die
    langfristige Investitionsfinanzierung in Deutschland dadurch nicht gefährdet werden.
  • Basel III muss eine weltweite Umsetzung in allen wichtigen Finanzräumen erfahren –
    insbesondere in den USA. Ein europäischer Alleingang würde hingegen fehlschlagen: Gerade für europäische Banken und Unternehmen drohen weitere Wettbewerbsnachteile bei einer einseitigen Umsetzung.

 Aufgrund dieser Gefahren für die Mittelstandsfinanzierung hat die Finanzplatz München Initiative, bei der auch die IHK Mitglied ist, ein Gutachten erstellt und in Brüssel vorgestellt (siehe pdf-download "Butachten FPMI Basel III"). Der DIHK nimmt laufend Stellung (siehe pdf-downloads DIHK Basel III und Basel III - DIHK, ZDH, WKO - Sept. 2011). Der DIHK-Mittelstandsausschuss, bei dem auch bayerische Unternehmer vertreten sind, diskutiert mit hochrangigen Politikern. 

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