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Großbritannien:
UK Bribery Act 2010 seit 1. Juli in Kraft!

Wer geschäftlich in UK aktiv ist, sollte sich mit den wesentlichen Regelungen des UK Bribery Act 2010 befassen. Dr. Michael Malterer, Partner Norton Rose LLP, München, informierte uns wie folgt:

 

„Das Gesetz wurde im April 2010 beschlossen und ist seit 1. Juli 2011 in Kraft. Der UK Bribery Act ist mit dem US-amerikanischen FCPA (Foreign Corrupt Practices Act) vergleichbar, geht aber weiter, im übrigen auch weiter als das deutsche Straf- oder Wirtschaftsrecht. Der UK Bribery Act kann als "Unternehmensstrafrecht" bezeichnet werden. Strafbar machen sich nicht nur natürliche Personen (Handelnde), sondern auch Unternehmen (auch ausländische) oder etwa deren Geschäftsleiter (letztgenannte aber nur dann, wenn sie Briten sind oder dort leben).

 

Strafbar ist es vor allem, wenn sich ein Korruptionsfall ereignet und das Unternehmen keine Vorkehrungen gegen Korruption getroffen hat, dies gilt verschuldensunabhängig. Die Strafen für natürliche Personen betragen bis zu 10 Jahren Gefängnis und für Unternehmen (das Unternehmen kann sich nach UK Recht sozusagen strafbar machen) Geldstrafen ohne Höchstgrenze. Die Ratio ist: Wer mit UK Geschäfte macht, soll dafür sorgen, dass er global korruptionsfrei ist, andernfalls drohen Strafen.

 

Die extraterritoriale Wirkung wird dadurch erzielt, dass es für die Unternehmensstrafbarkeit nicht erforderlich ist, dass das Unternehmen etwa in UK ansässig ist, dort inkorporiert ist oder dort eine Betriebstätte führt, sondern es genügt eine prinzipiell nicht definierte enge Geschäftsbeziehung, sei es durch eine umfangreiche Warenlieferung.

 

Kurz gesagt, wer mit UK Geschäfte betreibt, hat sich am UK Bribery Act 2010 zu orientieren und dessen Vorgaben einzuhalten. Dies geschieht in erster Linie durch ernsthafte, dokumentierte Vorbeugung und präventiv-orientierte Strukturierung des eigenen Unternehmens nach den Vorgaben des UK Bribery Act und Vorstellungen des britischen Justizministeriums.“

 

Links zum Thema finden Sie nebenstehend.







 

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