Preisangabe bei 0180-Nummern
Die Preise für Anrufe bei (0)180-Nummern wurden gedeckelt. Außerdem müssen Firmen, die mit solchen Nummern arbeiten, nun genau angeben, was ein Anruf mit dem Handy kostet. Dies verlangen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes TKG, die am 1. März 2010 in Kraft treten.
Für einen Anruf auf einer 0180-Servicenummer dürfen aus dem Festnetz künftig maximal 14 ct pro Minute bzw. 20 ct pro Anruf verlangt werden. Ein Anruf aus Mobilfunknetzen darf vom 1. März 2010 an maximal 42 ct pro Minute kosten. Der bisher erlaubte Hinweis "möglicherweise abweichende Preise im Mobilfunk" reicht nicht mehr aus. Nach dem Telekommunikation-Änderungsgesetz muss konkret genannt werden, wieviel für einen Anruf vom Handy berechnet wird.
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Nummernteilbereich |
Preise für Anrufe aus den Festnetzen |
Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen |
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Preis in ct/min |
Preis in ct/Anruf |
Höchstpreis in ct/min (ab März 2010) |
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(0)180-1 |
3,9 |
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42 |
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(0)180-2 |
- |
6 |
42 |
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(0)180-3- |
9 |
- |
42 |
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(0)180-4 |
- |
20 |
42 |
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(0)180-5 |
14 |
- |
42 |
Foto: ©Harald Wanetschka / PIXELIO
