Geschäftemacherei mit "Neuer Robinsonliste"
Achtung: Geschäfte mit unerwünschter Werbeflut. Seit neuestem erhalten viele Unternehmen das Angebot, sich in die "Neue Robinsonliste" eintragen zu lassen. Der Begriff der "Robinsonliste" ist im Zusammenhang mit der Verhinderung unerwünschter Fax-., E-Mail- und Telefonwerbung allseits bekannt und seit Jahren eingeführt.
Diese bekannte Robinsonliste wird von der "Gemeinnützige Schutzgemeinschaft für Verbrauchterkontakte" mit Sitz in Witten geführt. Wesentlicher Unterschied zwischen alter und neue Robinsonliste: Die Kosten. Wer bei der eneuen Liste unterschreibt, verpflichtet sich zugleich, für den Service der Anbieter im Jahr 350 € zu bezahlen.
