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Verschärfte Regeln für Telefonwerbung

Callcenter

Für Telefonwerbung gelten strenge Regeln. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen drohen Telefon-Spammern Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Werbeanrufe bei Verbrauchern sind nur erlaubt, wenn diese zuvor eingewilligt haben. 

Bei Werbeanrufen darf außerdem nicht mit unterdrückter Rufnummern gearbeitet werden. Unternehmen - z.B. Call Centern - drohen für diese langjährige Praxis inzwischen Strafen von bis zu 10.000 Euro. Für das sogenannte 'Cold Calling' ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers reichen die Bußgelder sogar bis zu 50.000 Euro.

Unser Merkblatt informiert darüber, unter welchen Voraussetzungen Telefonwerbung zulässig ist.