Altersangaben auf Filmen und Spielen nach dem Jugendschutzgesetz
Bei den Altersangaben nach der Freiwilligen Selbstkontrolle FSK und der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle USK auf Filmen und Spielen wird es nun ernst. Die Kennzeichnung auf Hülle wie Datenträger muss nach dem Jugendschutzgesetz deutlich sichtbar sein und eine bestimmte Größe haben. Auch DVDs und Spiele, die bereits vor August 2009 in den Handel kamen und bislang mit der alten Kennzeichnung verkauft werden durften, müssen seit April 2010 nachgestickert werden.
Die Alterskennzeichnung wurde bereits am 1. Juli 2008 durch das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes neu geregelt. Das Kennzeichen mit der Altersangabe nach FSK und USK muss danach links unten auf der Vorderseite der Hülle mit einer Mindestgröße von 1200 Quadratmillimetern angebracht werden. Auf dem Datenträger selbst reicht eine Größe von 250 Quadratmillimetern.
Alle Filme und Spiele, die nicht so gekennzeichnet sind, dürfen seit dem 31. August 2009 nicht mehr verkauft werden. Ausnahmen galten bis 31. März 2010 für:
- Filme und Spiele, die bereits vor dem 1. Juli 2008 in den Einzelhandel geliefert wurden und seither nicht verkauft wurden
- Filme und Spielträger, die bereits produziert und gelagert sind, aber noch nicht ausgeliefert wurden.
Solche Bildträger mit der alten Kennzeichnungen müssen nun nach Ablauf der Übergangsfrist der obersten Landesjugendbehörden nachträglich gekennzeichnet werden (Nachstickerung). Dies gilt auch für gebrauchte Filme und Spiele.
Werden Bildträger vermarktet, die nicht der Kennzeichnungspflicht entsprechen, ist dies ein ordnungswidriges Handeln. Die Geldbuße dafür kann bis zu 50.000 Euro betragen.
