Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, in Wettbewerbsstreitfällen, in denen ein Anspruch auf Grund des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bzw. des Unterlassungs- klagegesetzes geltend gemacht wird, eine gütliche Einigung anzustreben. Sie soll es ermöglichen, ohne Inanspruchnahme der Gerichte Wettbewerbsstreitigkeiten einfach und kostensparend beizulegen.
Am runden Tisch wird mit einem Juristen als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Beisitzern aus der Wirtschaft die Sach- und Rechtslage mit Antragsteller und Antragsgegner ohne Anwaltszwang erörtert. Das Verfahren wird im Falle einer Einigung zwischen den Parteien mit einem Vergleich erfolgreich abgeschlossen. Einigen sich die Parteien nicht, stehen ihnen weiterhin alle Möglichkeiten des streitigen Verfahrens bei den Gerichten offen. Für das Verfahren vor der Einigungsstelle werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Informationen zur Zuständigkeit der Einigungsstelle und zum Verfahrensablauf entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt. Darin ist auch die bayerische Einigungsstellenverordnung zu finden.
