Drucken PDF Version

Reiserecht

Reiseveranstalter

Was ist der Unterschied zwischen Reiseveranstalter und Reisevermittler? Nach welchen Kriterien erfolgt die Einordnung? Welche Pflichten hat ein Reiseveranstalter, welche das Reisebüro? Welche Haftungsrisiken entstehen nach dem Reiserecht? Gerade für Existenzgründer sind diese Fragen relevant. Hier gibt es wichtige Informationen.

 

Die Abgrenzung zwischen Reisevermittler und Reiseveranstalter ist nicht so einfach:

  • Ein Reisebüro tritt lediglich als Vermittler für die Reiseleistung eines Dritten auf.
    Für ein Reisebüro ist  die Sorgfalt bei der Beratung besonders wichtig.
    Bei der Vermittlung von Pauschalreisen ist unbedingt der Sicherungsschein des Reiseveranstalters zu übergeben.
  • Ein Reiseveranstalter hat dagegen für den ordnungsgemäßen Ablauf einer Reise einzustehen und für etwaige Mängel zu haften.
    Seine Informationspflichten umfassen auch Pass- und Visumserfordernisse für deutsche Staatsangehörige und gesundheitspolizeiliche Formalitäten.
    Evtl. vorhandene Prospekte müssen den Katalogpflichtangaben entsprechen.
    Die eingenommenen Kundengelder müssen gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert werden. Dazu gibt es die Sicherungsscheine.
     

Hinweise zu den rechtlichen Bestimmungen des Reiserechts sowie Kontaktdaten von nützlichen Ansprechpartnern finden Sie in unserem Merkblatt "Reisebüro und Reiseveranstalter" in der rechten Spalte zum Download. Informationen zum Reisegewerbe enthält das Merkblatt "Reisegewerbe".

 

 

 

Foto: © Rainer Sturm/ PIXELIO

IHK DIHK AHK

Schnellkontakt Schnellkontakt Zentrale für Internetanfragen Telefon: 089 / 5116 - 1150

AHBC6