Produkthaftung
Wer ein fehlerhaftes Produkt herstellt oder in Verkehr bringt, haftet unter bestimmten Voraussetzungen für Folgeschäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Sachbeschädigungen gilt das Produkthaftungsgesetz nur für den Schaden außerhalb der Fehlerhaftigkeit des Produkts selbst und nur, wenn der beschädigte Gegenstand typischerweise für den Privatgebrauch bestimmt und verwendet wurde. In Abgrenzung zur Mängelhaftung oder Gewährleistungsrecht geht es hier also um das Einstehen des Herstellers für Gefahren wegen fehlender Sicherheit des Produkts. Ein Verschulden ist keine Voraussetzung für die Produkthaftung.
In einem Merkblatt informiert die IHK München über die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und gibt Antwort auf häufige Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Produkthaftung stellen.
Einen Leitfaden mit vertiefenden Informationen zur 'Produkthaftung und Produktsicherheit' erhalten Sie unter www.ihk.de, DIHK-Publikationen.
