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Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist oft ein einfacher und günstiger Weg, um dem Gläubiger einer Geldforderung zu seinem Recht zu verhelfen. Auch wenn ein Mahnverfahren nicht immer das geeignetste Mittel zur Forderungseintreibung ist, sondern manchmal sofort die Erhebung einer Klage sinnvoller ist, wird durch das Mahnverfahren häufig ein langwieriges und teures Verfahren vor Gericht vermieden.

 

Ausführliche Informationen

- zu Fälligkeit von Forderungen, 

- zu außergerichtlichen Mahnungen (Zahlungserinnerungen),

- zum Zahlungsverzug und dessen Folgen,

- zum gerichtlichen Mahnverfahren (Antrag, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) und

- zur Zwangsvollstreckung

 erhalten Sie in unserem Merkblatt "Mahnverfahren" zum Download (rechte Spalte).

 

Für alle Antragsteller mit Sitz in Bayern ist das Amtsgericht Coburg als zentrales Mahngericht für Mahnverfahren zuständig. Mahnanträge können schriftlich oder online bzw. mit online-Unterstützung gestellt werden.

 

Kontaktadresse:

Amtsgericht Coburg
- Zentrales Mahngericht -
Heiligkreuzstraße 22
96441 Coburg
Tel.: 09561/8785
Fax: 09561/8786666

www.justiz.bayern.de/gericht/ag/co-zema/

 

Zum "Mahnverfahren online" gelangen Sie unter www.justiz.bayern.de/buergerservice/onlinedienste/mahn/#anker_sprungmarke_0_23

 

Weitere Informationen zum Online-Mahnantrag finden Sie unter www.mahngerichte.de/onlineverfahren/index.htm

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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