EU-Sammelklagen
In der EU-Kommission gibt es schon seit Jahren Überlegungen zur Schaffung kollektiver Klagerechte in der EU mit dem Ziel, im Kartell- und Verbraucherrecht gemeinsam mit anderen Klägern gegen das beklagte Unternehmen vorzugehen. Die Europäische Kommission arbeitete an Richtlinien für Sammelklagen im Kartell- und Verbraucherschutzrecht, und weitere Generaldirektionen liebäugeln ebenfalls mit ntsprechenden Maßnahmen.
Vorschläge
Vorgeschlagen wurden zunächst insbesondere eine Begrenzung des Verschuldenserfordernisses, die Einführung von Strafschadensersatz und eine Abkehr vom "loser-pays-principle" im deutschen Prozessrecht, dem Grundsatz, dass die unterlegene Partei die Verfahrenskosten zu tragen hat. Auch die Ausgestaltung als "opt-out-Verfahren" wurde diskutiert. Das bedeutet, dass in die Gruppe der Kläger auch Personen einbezogen werden, die sich dem Verfahren zwar nicht ausdrücklich anschließen, aber auch nicht ausdrücklich widersprechen.
Angst vor amerikanischen Verhältnissen
Diese Entwicklung wird in der Wirtschaft sehr kritisch beobachtet, da befürchtet wird, dass mit der Einführung entsprechender Instrumente US-amerikanische Verhältnisse in Europa Einzug halten. Solche Sammelklagen kosten die amerikanische Volkswirtschaft jährlich 250 Mrd. USD, das entspricht 2 % des BIP. In den USA wird das Klagesystem oft ausgenutzt, um unangemessene wirtschaftliche Vorteile zu erlangen. Von Sammelklagen profitieren vor allem die Großkanzleien, deren Honorar sich an der Höhe des zugesprochenen Schadensersatzes bzw. Erfolgs bemisst.
Der Beklagte hat in den USA keine faire Chance, unberechtigte Klagen abzuwehren: Selbst wenn er den Prozess gewinnt, muss er extrem hohe Rechtsanwaltskosten tragen (kein "loser-pays-principle"). In jedem Fall erleiden Unternehmen einen erheblichen Imageschaden, auch wenn sie unschuldig in Verdacht geraten. Meist werden Betriebsinternas offengelegt. Folglich werden Unternehmen schon mit der bloßen Androhung einer Sammelkage erpressbar und lassen sich außergerichtlich auf hohe Vergleichssummen ein - und das häufig, obwohl sie sich eigentlich nichts vorzuwerfen haben. In den USA muss ein Drittel der Unternehmen, die Opfer einer Sammelklage werden, Insolvenz anmelden.
Einschätzung der IHK-Organisation
Nach Einschätzung des DIHK gibt es in Europa mit seinem dichten Netz gesetzlicher Vorgaben, Genehmigungsverfahren und behördlicher Überprüfung gar keinen Bedarf an derartigen Rechtsinstrumenten. Die EU hat in den vergangenen Jahren viele Instrumente verabschiedet, die den Verbrauchern ermöglichen, ihre Forderungen auch grenzüberschreitend geltend zu machen. Auch die einzelnen Mitgliedsländer haben den Verbraucherschutz in ihrer Gesetzgebung nicht vernachlässigt. Viele dieser Instrumente hatten noch gar nicht die Gelegenheit, sich zu bewähren.
Der DIHK hat zusammen mit der IHK Stuttgart und der IHK München im Rahmen einer bundesweiten Unternehmerarbeitsgruppe Vorschläge für einen Referenzrahmen erarbeitet ("Sammelklagen - Ein einheitlicher Referenzrahmen; Zehn Forderungen der Wirtschaft"). An diesem Referenzrahmen müssen sich alle Überlegungen über die Einführung von EU-Recht zu diesem Themenkomplex verbindlich messen lassen ( Download in der rechten Spalte).
Die Einführung von Sammelklagen gefährdet die Wachstumsziele der EU 2020 Agenda. Eine umfangreiche und inhaltlich belastbare Abwägung der Folgen der Einführung kollektiver Rechtsdurchsetzungsinstrumente ist unverzichtbar, liegt aber nicht vor. Die IHK-Organisation setzt sich weiterhin dafür ein, dass von weiteren Schritten zur Einführung von Sammelklagen auf europäischer Ebene Abstand genommen wird. Der DIHK wird das Thema deshalb weiter intensiv begleiten und laufend Gespräche mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament führen.
Aktuelle Entwicklungen: Horizontaler Ansatz
Das Europäische Parlament hat sich am 2. Februar 2012 dafür ausgesprochen, dass die Arbeiten zusammengeführt werden, um den Zugang zum Recht zu vereinfachen und Rechtszersplitterung zu vermeiden (horizontaler Ansatz).
Angekündigt wird, dass die europäischen Verfassungstraditionen berücksichtigt werden sollen. Klagen im Namen unbekannter Opfer (Opt-Out) seien von vornherein auszuschließen, auch Strafschadensersatz oder Erfolgshonorare soll es nicht geben, so der CDU-Europaabgeordnete und Vorsitzender des Rechtsausschusses, Klaus-Heiner Lehne (CDU).
Die IHK-Organisation wird dies weiter verfolgen und sich weiterhin für eine Entwicklung im Interesse der Wirtschaft einsetzen.
