Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sie haben es mit immer wiederkehrenden gleichartigen Verträgen zu tun? Sie wollen für diese Verträge (neue) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erstellen? Bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist rechtlicher Rat unerlässlich. Auch eine regelmäßige Prüfung, ob die verwendeten AGB immer noch rechtskonform sind, ist zu empfehlen.
Neben der Frage der wirksamen Einbeziehung der AGB in einen Vertrag ist ihr Inhalt entscheidend für deren Geltung. Die Gesetze und die Rechtsprechung stellen hohe und im Wandel befindliche Anforderungen an den Inhalt und die Formulierung von AGB. Bedingungen gegenüber Verbrauchern und gegenüber Unternehmen werden unterschiedlich streng behandelt. Der Unternehmer ist in der Regel weniger schutzbedürftig. In beiden Fällen dürfen die AGB den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen.
Die Folge einer unwirksamen Bedingung ist, dass der Verwender der Klausel sich nicht auf sie berufen kann. Aber auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit erheblichen Kostenfolgen sind möglich, wenn ein Unternehmer unzulässige AGB verwendet.
Im IHK-Merkblatt 'Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)' geben wir Ihnen erste Hinweise, was Sie bei der Verwendung und Erstellung von AGB beachten müssen.
Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen finden Sie auf der Webseite der IHK Frankfurt unter www.frankfurt.ihk.de/recht/mustervertrag/ihk/index.html . Von einer ungeprüften und nicht auf Ihre spezielle Geschäftstätigkeit angepassten Verwendung eines Musters ist jedoch dringend abzuraten! Insbesondere für Online-Händler sind die Muster nicht ausreichend. Ihre Ansprechpartner bei der IHK für München und Oberbayern bzw. Ihrer zuständigen IHK helfen Ihnen gerne weiter. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die IHK Frankfurt lediglich ihren Mitgliedsunternehmen Auskünfte erteilt.
