EU-Sammelklagen - 10-Punkte-Programm
Mit Sammelklagen will die EU-Kommission für Verbraucher einen erleichterten, kostengünstigen Rechtsschutz schaffen. Die Wirtschaft befürchtet amerikanische Verhältnisse und hat ein 10-Punkte-Programm zu Sammelklagen erarbeitet. Die zehn Forderungen der Wirtschaft finden Sie in dem Papier "Sammelklagen - Ein einheitlicher Referenzrahmen" zum Download (rechte Spalte).
Kurz zusammengefasst lauten die Forderungen wie folgt:
- Ziel der Klage darf nur der tatsächliche, nachweisbare Schaden sein. Bestrafung von Unternehmen, Gewinnabschöpfung und mittelbare Sanktionen sind streng vom Ersatz des Schadens zu trennen.
- Der geltend gemachte Schadenersatz muss tatsächlich bei den Geschädigten ankommen.
- Es darf keine unverhältnismäßigen Verfahrenskosten zu Lasten des Beklagten geben.
- Das Verfahren darf keine Instrumente zur Erpressung von Vergleichen bei missbräuchlichen Forderungen bieten.
- Der Geschädigte muss sich bewusst und gewollt an einer Sammelklage
beteiligen (Opt-In-Lösung statt Opt-Out-Lösung). - Waffengleichheit muss sichergestellt sein.
- Durch Kollektivklagen darf nicht das Schutzniveau von Datenschutz und
Persönlichkeitsschutz sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
ausgehebelt werden. - Über Kollektivklagen darf kein „Forum-Shopping“ innerhalb Europas in
Gang gesetzt werden. - Nur grenzüberschreitende Fälle innerhalb der EU dürfen geregelt werden.
- Die EU sollte nur dann kollektive Klageinstrumente schaffen, wenn sie
zugleich die Risiken ausschalten kann.
Am 10. Dezember 2008 fand in Brüssel eine Podiumsdiskussion zum Thema statt.
Nähere Informationen zu EU-Sammelklagen finden Sie über den weiterführenden Link (rechte Spalte).
