Informations- und Dokumentationspflichten
Informations- und Dokumentationspflichten
Versicherungsvermittler und - berater müssen umfangreiche Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten beachten.
In nebenstehendem Merkblatt „Informationspflichten“ finden Sie die Informationen, die Versicherungsvermittler und –berater nach § 11 der Versicherungsvermittlerverordnung dem Kunden beim Erstkontakt in Textform zur Verfügung stellen müssen. Der Versicherungsvermittler/-berater kann diese Informationspflichten in Form eines Informationsblatts erfüllen, das er dem Kunden beim Erstkontakt übergibt. Er kann, wenn er das möchte, die Informationspflichten auch auf seiner Visitenkarte erfüllen. In diesem Fall muss die Visitenkarte alle im Merkblatt genannten Informationen enthalten.
Das Merkblatt „Internet-Impressum“ informiert Sie über die Vorschriften, die Versicherungsvermittler und –berater aufgrund der Erlaubnis- und Registrierungspflicht bei der Gestaltung des Impressums ihrer Homepage beachten müssen. Weitergehende Informationen zu den Informationspflichten und der Haftung nach dem Telemediengesetz finden Sie unter 'Weiterführende Links'.
Die Neuregelungen im Bereich des Versicherungsvermittlerrechts enthalten keine speziellen Vorgaben für Versicherungsvermittler und -berater, was die Gestaltung von Geschäftsbriefen und geschäftlichen E-Mails betrifft. Zu beachten sind jedoch die generell geltenden Regelungen.
