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Berufshaftpflichtversicherung

Inhalt und Umfang der Berufshaftpflichtversicherung

Nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung ist Erlaubnis- bzw. Erlaubnisbefreiungsvoraussetzung das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung. Der Nachweis darüber ist mit einer Versicherungsbestätigung zu führen, deren Inhalt mit dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) abgestimmt ist. Siehe hierzu die als Download zur Verfügung gestellte Versicherungsbestätigung 5.1 Versicherungsbestätigung Berufshaftpflicht.

 

Ein Nachweis des erforderlichen Versicherungsschutzes durch Vorlage des Versicherungsvertrags, des Versicherungsscheins / der Versicherungspolice ist nicht ausreichend! Die vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Versicherungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.

 

Die vorgegebene Mindestversicherungssumme beträgt seit dem 1. Januar 2009 1.130.000 Euro pro Versicherungsfall und 1.700.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

 

Ist der Gewerbetreibende in einer oder mehreren Personenhandelsgesellschaften tätig, muss für die jeweilige Personenhandelsgesellschaft jeweils ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden; der Versicherungsvertrag kann auch die Tätigkeiten des Gewerbetreibenden (geschäftsführenden Gesellschafters) mit abdecken. Siehe hierzu die als Download zur Verfügung gestellte Versicherungsbestätigung 5.3 Versicherungsbestätigung Berufshaftpflicht für Personengesellschaften.

 

Beendigung des Versicherungsvertrages

Bitte beachten sie, dass die Berufshaftpflichtversicherung während der Tätigkeit als Versicherungsvermittler mit Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung dauerhaft aufrecht erhalten werden muss. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherer informieren die zuständige IHK gemäß § 10 Abs. 2 VersVermV über die Beendigung des Versicherungsvertrages. Wird der IHK in einem solchen Fall durch den betroffenen Vermittler nicht unverzüglich das Bestehen lückenlosen Versicherungsschutzes nachgewiesen, muss ein Verfahren zum Widerruf der Erlaubnis eingeleitet werden.

IHK DIHK AHK

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