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Umsatzsteuer-Umrechnungskurse

Werte in fremder Währung sind zur Berechnung der Steuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf Euro umzurechnen. Die hierzu geltenden Durchschnittskurse gibt das Bundesministerium der Finanzen jeden Monat öffentlich bekannt. Nebenstehend können Sie die Kurse abrufen.

Dort finden Sie auch eine Gesamtübersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für das Jahr 2011.