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Öffentlich bestellte/r Sachverständige/r werden

Wenn Sie bereits als Sachverständige/r tätig sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich bestellen und vereidigen lassen.

Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für die wichtigsten Sachgebiete finden Sie auf der Homepage des Instituts für Sachverständigenwesen e. V.: www.ifsforum.de, unter IfS-Informativ.

 

Informationen über den Antrag und Weg zur öffentlichen Bestellung finden Sie in unserem Informations- und Merkblatt. Die Rechte und Pflichten öffentlich bestellter Sachverständigen sind in der Sachverständigenordnung (SVO) und den Richtlinien geregelt.

Kenntnisse im Sachverständigenrecht sind eine weitere Voraussetzung für die öffentliche Bestellung. Im Downloadbereich finden Sie unter anderem Literaturlisten sowie ein Merkblatt zum Gutachtenaufbau.