Schiedsgericht der IHK München
Vertragsparteien können freiwillig vereinbaren, im Streitfall nicht zu einem staatlichen Gericht zu gehen, sondern das Schiedsgericht der IHK München, das Mitglied in der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) ist, anzurufen.
Vorteil: Zeit- und Kostenersparnis. Während sich ein Gerichtsverfahren oftmals über drei Instanzen hinziehen kann, beschränkt sich das schiedsgerichtliche Verfahren – außer bei schwerwiegenden Verfahrensmängeln – auf eine Instanz.
Wurde ein schiedsgerichtliches Verfahren vereinbart, können die Parteien ihre Streitigkeiten nicht vor einem ordentlichen Gericht verhandeln.
Die IHK München bietet dazu Musterklauseln, eine Verfahrens- und Kostenordnung, einen externen Schiedsrichterpool und die Administrierung der Verfahren an.
Die Kosten für das Verfahren sind abhängig vom Streitwert und setzen sich aus einer Gebühr für die administrierende Geschäftsstelle und dem Schiedsrichterhonorar zusammen. Einigen die Parteien sich im schiedsgerichtlichen Verfahren oder ergeht ein Schiedsspruch, halten sie einen einem rechtskräftigen Urteil entsprechenden vollstreckbaren Titel in Händen.
Schließlich befindet sich in den Geschäftsräumen der IHK München auch eine Geschäftsstelle der DIS, bei der beispielsweise Klagen fristwahrend eingereicht werden können.
