Drucken PDF Version

Werbung mit „Oktoberfest-Bier“ und „Wiesnbier“

Der Verein Münchner Brauereien e.V. informiert, dass die Begriffe „Oktoberfest-Bier“ und „Wiesnbier“ beim deutschen Patent- und Markenamt eingetragene und damit geschützte Marken sind.

Nur die im Verein der Münchner Brauereien organisierten Mitglieder dürfen ihren Bieren daher diese Bezeichnungen geben. Die Verwendung dieser Begriffe von Nichtmitgliedern zur Steigerung der eigenen Attraktivität stellt daher eine abmahnfähige Markenverletzung dar.

Brauereien, die nicht Mitglied im Verein Münchner Brauereien e.V. sind, ist es nicht erlaubt, ihre eigenen Produkte so zu benennen oder unter diesen Begriffen zu vertreiben. Gastronomische Betriebe, die Bier der Marken „Oktoberfest-Bier“ und „Wiesnbier“ von einer der Münchner Mitgliedsbrauereien ausschenken und damit werben möchten, sollen zur Vermeidung von Komplikationen den Namen der jeweiligen Münchner Mitgliedsbrauerei eindeutig angeben.

 

IHK DIHK AHK

Schnellkontakt Schnellkontakt Zentrale für Internetanfragen Telefon: 089 / 5116 - 1150

BGBG4