Vorsicht bei der Einstellung fremder Fotos ins Internet
Fotos sind meist urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen dann grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Urhebers oder eines hierzu wirklich berechtigten Rechtsinhabers verwendet werden. Ob eine solche Lizenz zu Ihren Gunsten und dem Urheber gegenüber wirksam besteht, ist eine Frage des Einzelfalls und bedarf für jede einzelne Fotoverwendung einer sorgfältigen Prüfung. Im Streitesfalle gilt: Sie müssen das Vorliegen einer entsprechenden Lizenz beweisen, wobei Unwissenheit regelmäßig nicht vor Konsequenzen schützt! Weiterhin muss etwa auch grundsätzlich der Urheber und - häufig - die Quelle (z.B. neben dem Urheber auch Verlag und Titel) dem jeweiligen Foto eindeutig zuordnungsbar angegeben werden.
Ausnahmen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen zwar möglich, sollten jedoch sorgfältig auf ihr tatsächliches Bestehen geprüft werden. Achtung: Urheberrechtliche Verletzungen können nicht „nur“ Abmahnungen und „teure“ Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche zu Ihren Lasten nach sich ziehen. Vielmehr drohen etwa bei Vorsatz sogar strafrechtliche Konsequenzen. Im Übrigen: Weder „RF“ bzw. „Royalty Free“ noch „RM“ bzw. „Rights Managed“ bedeuten, dass das jeweilige Foto kostenlos verwendet werden darf. Diese Begriffe bezeichnen lediglich die Art der in beiden Fällen kostenpflichtigen Lizenz.
