Gefälschte Formulare des Markenamtes
Immer wieder kursieren Dokumente zur Schutzrechtsverlängerung, die so aussehen, als ob sie vom Deutschen Patent- und Markenamt kämen. Die IHK rät Firmen, Formulare genauestens zu prüfen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen.
Die Formulare ähneln in der Aufmachung dem Antragsformular des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und erwecken einen amtlichen Eindruck. Sie betreffen die Schutzrechtsverlängerung eingetragener Marken und stammen von Firmen, die dem Anschein nach vom DPMA beauftragt wurden, an die Verlängerung zu erinnern. Zweck ist allerdings der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über Dienstleistungen zur Schutzrechtsverlängung.
Auch wenn Formulare von Farben, Emblemen und Anordnung her sehr amtlich wirken, sollten sie deshalb genauestens studiert werden, empfiehlt die IHK. Auf der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes www.dpma.de ist das Verfahren zur Schutzrechtsverlängerung beschrieben, außerdem werden Unternehmen aufgeführt, die nicht vom dpma beauftragt wurden.
