EU-Marke
Mittels der Eintragung einer europäischen Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) kann auf einfachem Weg ein einheitlicher Schutz für die entsprechend angemeldeten Waren und Dienstleistungen in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erreicht werden. Das Merkblatt gibt einen Überblick über die Voraussetzungen und das Verfahren der Eintragung einer europäischen Gemeinschaftsmarke.
