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Haftung für Inhalte auf Homepages, Äußerungen in Blogs, etc.

"Rechtsfreier Raum Internet"? Diese Annahme aus den Anfangszeiten des Internets gilt schon lange nicht mehr! Inzwischen ist klar: Im Internet gelten ganz ähnliche Regeln wie in der realen Welt. Entweder, weil die Gesetze aus "Vor-Internet-Zeiten" auch für die digitale Welt gelten oder weil der Gesetzgeben bestehende Lücken inzwischen mit neuen Gesetzen aufgefüllt hat.

 

Was bedeutet das im Einzelnen:

 

  1. Anbieter von Websites haften uneingeschränkt, wenn sie selbst Inhalte im Netz verbreiten, die gegen das Jugendschutzgesetz, Strafgesetz und/oder das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen. Sie können von Wettbewerbern, Verbänden oder Betroffenen auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
     
  2. Auch wer wissentlich rechtswidrige Inhalte anderer Anbieter weiterverbreitet und Links zu entsprechenden 'Schmuddelseiten' anbietet, hat dafür gerade zu stehen. Auch hier können Unterlassungs- Beseitigungs- und sogar Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
     
  3. Sogar wer unwissentlich Inhalte anbietet und weiterverbreitet, kann dafür von Betroffenen oder Wettbewerbern jedenfalls auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden.

In allen Fällen kann der Anbieter auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. Handelt es sich um eigene Inhalte des Anbieters (Fall 1.) oder hat er Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der fremden Inhalte (Fall 2.), dann drohen ihm zusätzlich Schadenersatzansprüche.

 

Nähere Informationen zu den Haftungsregeln sowie zum richtigen Verhalten bei einer Abmahnung haben wir in unseren Merkblättern für Sie zusammengefasst. Diese stehen Ihnen als pdf-Download zur Verfügung stehen (siehe rechts).

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