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Insolvenzrecht: Wichtige Verbesserungen erreicht

Das neue Insolvenzrecht durch das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) bringt viele wichtige Verbesserungen, die wichtigste Weichenstellung ist aber nach wie vor ein frühzeitiges Gegensteuern der Geschäftsleitung – das ist das Fazit der IHK-Veranstaltung „Sicher durch schwere See“ am 16. April 2012. Gut 90 Teilnehmer kamen, um sich im Tagungszentrum im Kolpinghaus München über die Änderungen des neuen Insolvenzrechts für Gläubiger und Schuldner zu informieren.

 

Erläutert wurden u.a. der vorläufige Gläubigerausschuss, das neue „Schutzschirmverfahren“, sowie die wesentlichen Unterschiede zur bisherigen Rechtslage beim Insolvenzplanverfahren. Nach Einschätzung der Teilnehmer der Podiumsdiskussion, Dr. Jörg Starke, Dr. Werner Pöhlmann, Hans-Jürgen Titz und Clemens J. Jobe, ist die in Kraft getretene Reform ein Schritt in die richtige Richtung, doch gleichwohl nicht ausreichend, um wirksam die Sanierungschancen zu steigern, denn eine deutliche Verbesserung der Sanierungschancen sei wohl nur bei wenigen und größeren Insolvenzfällen zu erwarten. Die neuen Regeln für die Eigenverwaltung und das Insolvenzplanverfahren bieten hier deutlich bessere Sanierungsmöglichkeiten. Wichtig sei besonders, die Gläubiger von den Sanierungschancen zu überzeugen.

 

Anschließend an den Vortrag von Clemens J. Jobe und Julia Kappel-Gnirs diskutierten verschiedene Experten aus der Unternehmenspraxis über die Auswirkungen der Insolvenzreform:

 

Dr. Jörg Starke, jeweils geschäftsführender Gesellschafter einer Unternehmensberatung und einer Beteiligungsgesellschaft, äußerte sich zum Beispiel skeptisch gegenüber einer Wirksamkeit des neu geschaffenen Instruments des Schutzschirmverfahrens. Er appellierte vor allem an die Schuldnerunternehmen, sich frühzeitig mit ihrer Schieflage auseinanderzusetzen und sich über die Pflichten und Haftungsrisiken als Geschäfts­leiter zu erkundigen.

 

Dr. Werner Pöhlmann schilderte seine Einschätzung als erfahrener Insolvenz­verwalter. Er fordert insbesondere eine Änderung der Unternehmensbesteuerung im Insolvenzfall (Besteuerung des Sanierungsgewinns) und die Abschaffung des durch die Hintertür wieder eingeführten Fiskusprivilegs.

 

Aus dem Bankenbereich stammend und heute als Restrukturierungsberater für Unternehmen in Sondersituationen tätig, betonte Hans-Jürgen Titz, dass die Mitwirkung der Gläubiger, insbesondere natürlich auch der Banken als Kapitalgeber, an einem Insolvenzplan ganz entscheidend für die Sanierungsaussichten sind.

 

Die Unterlagen zum Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Clemens J. Jobe und Frau Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs finden Sie zum Download (rechts im Downloadbereich).

 

 

 

 

 

 

 

 

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